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Flug annulliert? So sichern Sie sich stressfrei Ihre Entschädigung

Sie stehen am Flughafen, der Koffer ist gepackt, das Ticket in der Hand – und dann kommt die Durchsage: „Ihr Flug wurde annulliert.“ Na super. Statt Vorfreude auf den Urlaub in Schweden heißt es jetzt erstmal: Warten, umplanen und sich irgendwie durch den Bürokratiedschungel kämpfen. 

Aber keine Sorge – auch wenn’s erstmal stressig klingt: Sie haben Rechte. Und mit ein bisschen Knowhow holen Sie sich ganz entspannt von der Luftlinie sogar eine Entschädigung. Hier erfahren Sie, wie das geht – Schritt für Schritt.

Ruhe bewahren – und Ihre Rechte kennen

Klar, der erste Impuls ist Ärger. Verständlich. Aber lassen Sie sich davon nicht unterkriegen. In solchen Momenten hilft es, erstmal tief durchzuatmen und einen klaren Kopf zu bewahren. Denn: Wer ruhig bleibt, hat meist die besseren Karten – vor allem, wenn’s später um Ansprüche gegenüber der Airline geht.

In der EU sind Fluggastrechte gesetzlich geregelt. Die gilt übrigens auch für Flüge, die außerhalb der EU starten, wenn sie von einer EU-Airline durchgeführt werden. Bei einer Flugannullierung stehen Ihnen unter bestimmten Bedingungen bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Entscheidend ist:

  • Wann wurden Sie über die Annullierung informiert?
  • Wie lang ist der geplante Flug?
  • Wurde Ihnen eine Ersatzbeförderung angeboten?

Die Entschädigung, die Ihnen die Airline bezahlt, ist abhängig von der Flugstrecke:

  • Bis 1.500 km: 250 €
  • 1.500 bis 3.500 km: 400 €
  • Über 3.500 km: 600 €

Wird beispielsweise Ihr Flug von Frankfurt nach Jönköping annulliert (940 km Luftlinie), können Sie 250 € als Entschädigung erwarten. Aber: Diese gibt’s nicht, wenn die Airline mindestens 14 Tage vorher Bescheid gesagt hat oder außergewöhnliche Umstände vorlagen, auf die die Airline keinen Einfluss hat – z. B. extremes Wetter oder bei Streiks des Flughafenpersonals.

Streiks sind übrigens der häufigste Grund für Flugannullierungen: Im Jahr 2024 schnitt aufgrund von Streiks die Lufthansa bei Stornierungen sehr schlecht ab, da deutschlandweit immer wieder Flughäfen bestreikt wurden.

Video: Flug annulliert: Diese Rechte haben Reisende | ADAC | Recht? Logisch!

Dokumentieren, was das Zeug hält

Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, sollten Sie Beweise sammeln. Klingt nervig, ist aber wichtig. Machen Sie Fotos von Anzeigetafeln, speichern Sie E-Mails oder SMS der Airline, und notieren Sie sich Namen von Ansprechpartnern am Flughafen.

Wichtig sind vor allem:

·      Bordkarte oder Buchungsbestätigung

·      Stornierungsnachricht (SMS, Mail, App-Screenshot)

·      Fotos oder Infos zum Flugstatus

·      Quittungen, wenn Sie z. B. Essen oder ein Hotel zahlen mussten

Je mehr Beweise, desto besser – gerade wenn’s später zum Streit mit der Airline kommt.

Auf Ersatz und Betreuung bestehen

Wenn Sie am Flughafen gestrandet sind, muss sich die Airline um Sie kümmern. Punkt. Dazu gehören:

  • Kostenübernahme oder Gutscheine für Essen und Trinken
  • Kostenübernahme oder Gutscheine für Hotelübernachtung inkl. Transfer, falls nötig
  • Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe

Lassen Sie sich also nicht abwimmeln. Falls die Airline sich querstellt, zahlen Sie erstmal selbst – aber heben Sie alle Belege gut auf. Die Kosten können Sie sich später zurückholen.

Entschädigung einfordern – so geht’s

Jetzt zum spannendsten Teil: dem Geld. Viele Airlines hoffen, dass Sie resignieren und auf Ihre Ansprüche verzichten. Tun Sie ihnen diesen Gefallen nicht, denn Sie haben Rechte und die Airlines haben ihre Pflichten.

So kommen Sie am einfachsten an Ihre Entschädigung:

Direkt bei der Airline melden

Schreiben Sie der Airline eine E-Mail oder nutzen Sie ein Online-Formular auf deren Webseite. Geben Sie alle Infos an (Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, Stornierungszeitpunkt etc.). Oft dauert es ein paar Wochen, bis Sie eine Antwort bekommen.

Musterbriefe und Vorlagen nutzen

Es gibt im Netz viele kostenlose Musterbriefe – nutzen Sie diese, denn das ist nicht nur einfacher und schneller, sondern auch rechtlich einwandfrei. Einfach ausfüllen, abschicken – fertig.

Spezialdienstleister beauftragen

Wenn Sie keine Lust auf Papierkram haben, können Sie einen Anbieter, der sich auf Fluggastrecht spezialisiert hat, einschalten. Die holen die Entschädigung für Sie zurück – behalten dafür aber oft eine Provision ein, die sich nach der Höhe des Flugpreises richtet. Sie haben damit jedenfalls den ganzen Ärger vom Hals und können entspannt auf Ihr Geld warten.

Fazit: Ihre Rechte kennen lohnt sich

Flug gestrichen? Ärgerlich – keine Frage. Aber kein Grund, sich alles gefallen zu lassen. Wer seine Rechte kennt, kann entspannt reagieren und bekommt oft eine nette Entschädigung obendrauf.

Also: Beim nächsten Mal ruhig bleiben, Beweise sichern – und nicht lockerlassen. Mit Hilfe von Musterbriefen können Sie Ihre Rechte schnell und einfach geltend machen. Falls das nicht hilft, wenden Sie sich an Experten im Fluggastrecht. Die holen Ihr Geld garantiert zurück.

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